Sprücheportal: Juristenlatein
- a jure nemo recedere praesumitur Rechtsverzicht darf nicht ohne weiteres vermutet werden
- aberratio ictus Fehlgehen des Schlages (der Tat) (das "Abirren des Pfeiles" beim Versuch)
- abundans cautela non nocet überflüssige Vorsicht schadet nicht (unnötige rechtliche Absicherungsmaßnahmen sind unschädlich)
- abusus non tollit usum (Missbrauch hebt den rechten Gebrauch nicht auf) Ein Recht darf nicht unterbunden werden, nur weil es mitunter missbraucht wird - Übermaßverbot.
- accessio cedit principali (Grundsatz, nach dem das rechtliche Schicksal einer Nebensache der Hauptsache folgt).
- actor sequitur forum rei (Der Kläger folgt dem Gerichtsort des Beklagten - Grundsatz der regelmäßigen Zuständigkeit des Gerichtsstandes des Beklagten)
- actus contrarius (gegenteilige Handlung): Mit dem Begriff umschreibt man schlagwortartig die These, dass eine Rechtshandlung und eine Handlung, die das Gegenteil darstellt, dieselbe rechtliche Qualität haben. Beispiel: Nicht nur die Erteilung einer Genehmigung ist ein Verwaltungsakt, sondern auch die Aufhebung der Genehmigung.
- adoptio naturam imitatur (die Adoption imitiert die Natur): es werden dieselben Rechtsfolgen durch eine Adoption ausgelöst wie bei einem leiblichen Kind.
- alteri stipulari nemo potest (Niemand kann sich etwas zu Gunsten eines Dritten versprechen lassen) gilt nicht im deutschen Recht; hierzu: "Vertrag zugunsten Dritter" und "Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte".
- animus rem sibi habendi Besitzwille, Wille, eine Sache für sich selbst zu besitzen.
- audiatur et altera pars (Höre auch die andere Partei): Beschreibung des heutigen Verfassungsgrundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs, vgl. Rechtliches Gehör.
- casum sentit dominus: Der Eigentümer trägt den Schaden (die Regel gilt für den Fall des zufälligen Untergangs einer Sache).
- casus belli (Kriegsfall): Eintreten der Bedingungen, die von einem Staat als Kriegsgrund betrachtet werden.
- condictio Anspruch auf Herausgabe aus ungerechtfertigter Bereicherung. In der juristischen Fachsprache wird auch der Begriff "Kondiktion" verwendet. In Deutschland hat man in bewußter Anlehnung am römisches Recht zur condictio §§ 812 ff. (ungerechtfertigte Bereicherung) ins BGB von 1896 übernommen.
- conditio sine qua non (Bedingung ohne die nicht): Umstand, der nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass ein bestimmter Erfolg entfiele. Diese Faustformel dient zur generellen Bestimmung, ob eine Handlung kausal für etwas war.
- Corpus iuris civilis': Sammelbezeichnung für das unter dem oströmischen Kaiser Justinian zusammengestellte Gesetzeswerk nebst ergänzenden Novellen. Es handelt sich um das Werk, welches zur Hauptquelle des in späteren Jahrhunderten in Europa rezipierten römischen Rechts überhaupt wurde. Die Bezeichnung als Corpus iuris civilis stammt nicht von Justinian, sondern aus der Rezeptionsgeschichte.
- cuius est commodum, eius est periculum (Wessen das Gut, dessen ist die Gefahr): Grundsätzlich trägt der Eigentümer einer Sache die Gefahr der (zufälligen) Verschlechterung.
- cuius regio, eius religio (Wessen das Land / die Herrschaft, dessen der Glaube): Das Land und seine Bewohner müssen grundsätzlich der gleichen Konfession angehören wie der Landesherr. Kein römischer Rechtssatz, sondern eine staatsrechtliche Zuordnungsregel im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation in der Frühen Neuzeit.
- culpa in contrahendo (Verschulden beim Vertragsschluss): Auch während Vertragsverhandlungen gilt bereits ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, dessen schuldhafte Verletzung zu Schadenersatz führen kann. Insbesondere besteht eine Pflicht zur Offenlegung wichtiger Umstände. Bewusste Täuschungen während Vertragsverhandlungen beispielsweise sind also nicht zulässig.
- ex ante: von vornherein, aus damaliger Sicht
- ex lege: kraft Gesetzes
- Ex nunc: von nun an
- ex officio: von Amts wegen
- ex post: im nachhinein
- Ex tunc: von damals an
- exceptio doli: Einrede der Arglist. Wer arglistig handelt, verdient keinen Rechtsschutz. Im deutschen BGB ist die exceptio doli der Sache nach in § 242 enthalten.
- expressis verbis: ausdrücklich
- in dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten): Tradierter Grundsatz der Strafrechtspflege, heute Bestandteil der in Art. 6 MRK verbrieften Unschuldsvermutung.
- in praeteritum non vivitur (In der Vergangenheit wird nicht gelebt): besagt, dass Unterhaltsforderungen für die Vergangenheit grundsätzlich nicht geltend gemacht werden können. - Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Unterhaltsschuldner zuvor in Verzug gesetzt wurde.
- iudex a quo der Richter, von dem, d.h. der Rechtsfall abgegeben wird.
- iudex ad quem der Richter, zu dem, d.h. ein Rechtsfall weiterverwiesen wird.
- iudex non calculat (Der Richter rechnet nicht): Der Grundsatz besagt, dass Berechnungen im Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen. Ein offensichtlicher Rechenfehler lässt sich also im Nachhinein noch korrigieren. Gesetzlich geregelt ist dieser Grundsatz in § 319 der Zivilprozessordnung (ZPO).
- iura novit curia (Der Richter kennt das Recht): Die Parteien eines zivilrechtlichen Rechtsstreits müssen lediglich den Tatsachenstoff für die Entscheidung beibringen, nicht aber die einschlägigen Rechtsnormen - diese dürfen sie als bekannt voraussetzen. Für ausländische Rechtsnormen schränkt § 293 ZPO diesen Grundsatz ein.
- minima non curat praetor (Um Kleinigkeiten kümmert das Gericht sich nicht).
- nulla poena sine lege certa: Keine Strafe ohne bestimmtes Gesetz (Bestimmtheitsgebot)
- nulla poena sine lege praevia: Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (Rückwirkungsverbot)
- nulla poena sine lege scripta: Keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz (Verbot der Bestrafung nach Gewohnheitsrecht)
- nulla poena sine lege stricta: Keine Strafe ohne strenges (streng zu befolgendes) Gesetz (Analogieverbot)
- nullum crimen, nulla poena sine lege: Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz (Gesetzlichkeitsprinzip)
- obiter dictum eine Entscheidung nicht tragende, nabenbei geäußerte Rechtsansicht
- restitutio in integrum Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
- ultra vires in Überschreitung der Befugnisse
- venire contra factum proprium (handeln gegen frühere Tatsachen) - Verbot, sich zu seinem vorherigen Tun in Widerspruch zu setzen.
Werbung
Worte der Freundschaft: Aphorismen, Zitate, Gedichte, Lieder (Affiliate-Link),
Schmidtmann, Achim, Books on Demand,
Taschenbuch, 3756207889, 5,99 €
Weitere Produkte zum Thema Zitate und Sprüche bei Amazon.de (Affiliate-Link)
"Wenn auf der Erde die Liebe herrschte, wären alle Gesetze entbehrlich."
Aristoteles - griechischer Philosoph und Naturforscher
"Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt wie ein Jurist die Wirklichkeit."
Jean Giraudoux (1882-1944), französischer Berufsdiplomat, Dramatiker und Schriftsteller
zurück nach oben - zur Themenübersicht - zur Homepage
Bücher zum Thema Latein in Partnerschaft mit amazon.de (Affiliate-Link):
Kreuzworträtsel für Juristen: 1.700 Wissensfragen für Studierende, Anwälte und Rechtsinteressierte: Zivilrecht | Öffentliches Recht | Strafrecht | Weitere Rechtsgebiete (Affiliate-Link),
Effertz, Dennis A., Independently published, Taschenbuch, , 18,89 €
Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt - Der SPIEGEL-Bestseller. Seltsamste Gesetze und Verordenungen. Bissig, pointiert und zum Brüllen komisch -: ... "deutschen Pointenpapst" (Ottfried Fischer) - (Affiliate-Link),
Koczwara, Werner, Bassermann Verlag, Gebundene Ausgabe, 3809446491, 5,00 €
Unnützes Wissen über Gesetze: Verrückte Gesetze und kuriose Verbote aus aller Welt | Juristen Geschenk und Faktenbuch für interessierte Rechtsverdreher (Affiliate-Link),
Mirillia, Mia, Independently published, Taschenbuch, , 7,99 €
Welches Recht gilt bei Mord im Weltraum?: Skurrile Rechtsfragen, überraschende Urteile und absurde Gesetze: Skurrile Rechtsfragen, überraschende Urteile und absurde Gesetze. SPIEGEL-Bestseller (Affiliate-Link),
Solmecke, Christian, YES Verlag, Taschenbuch, 3969052289, 15,00 €
Nackt duschen - streng verboten: Die verrücktesten Gesetze der Welt (Affiliate-Link),
Leuthner, Roman, Bassermann Verlag, Gebundene Ausgabe, 3809421847, 5,00 €
In dubio torero: Neue juristische Stilblüten (Beck Paperback) (Affiliate-Link),
Ahrens, Wilfried, C.H.Beck, Taschenbuch, 340681574X, 12,00 €
Weitere Produkte zum Thema Juristen bei Amazon.de (Affiliate-Link)
Linktipps:
- Latein-Link-Lexikon wichtige Begriffe aus dem Bereich der römischen Antike und ihrer Rezeption mit knappe Sacherklärungen und einige weiterführende Links
- www.latein.at - nicht nur Latein Hausaufgaben und Übersetzungen
- Latein Wörterbuch - es erkennt knapp 1 Million verschiedene lateinische Formen zu ungefähr 17000 Wortstämmen von über 11000 Vokabeln.